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Unfall – Was ist zu tun?

Was tun, wenn es gekracht hat?

Hier finden Sie Hilfe und Tipps zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall. Gerade in der chaotischen Ausnahmesituation eines Unfalls ist es wichtig Ruhe zu bewahren und kontrolliert die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Korrektes Verhalten am Unfallort dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Sicherung Ihrer Ansprüche. Eine saubere Schadenabwicklung beginnt daher direkt am Unfallort.

 

1. Unverzüglich anhalten

Egal ob Unfallverursacher, Unfallbeteiligter oder Zeuge, Sie sind verpflichtet unverzüglich anzuhalten und zu helfen (§ 34 StVO). Gerade in der chaotischen Ausnahmesituation eines Unfalls ist es wichtig Ruhe zu bewahren. Handeln Sie richtig und bewahren Sie einen klaren Kopf.

2. Unfallstelle sichern & Folgeunfällle vermeiden

Warnblinkanlage einschalten, um auf die Unfallsituation aufmerksam zu machen.
Warnweste anziehen, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden.
Werden Sie sich der Situation bewusst, in der Sie sich befinden und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Schwere des Unfalls (Schäden, Verletzte, etc.). Sind mehrere Helfer in der Nähe, teilen Sie die Aufgaben auf!
Warndreieck je nach Lage und Sichtverhältnissen mit ausreichendem Abstand von der Unfallstelle so aufstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig reagieren können (Faustformel ist ein Mindestabstand entsprechend der Höchstgeschwindigkeit in Metern, d.h. 50 Km/h entsprechen 50 Meter).
Verlassen Sie die Fahrbahn und halten Sie sich nicht unnötig im Gefahrenbereich auf. Begeben Sie sich bei einem Autobahnunfall hinter die Leitplanke.
Bei Dunkelheit sollten die Unfallfahrzeuge ausreichend beleuchtet sein. Lassen Sie daher die Beleuchtung an, falls diese noch funktioniert.

3. Erste Hilfe leisten

Stabile Seitenlage – falls erforderlich.
Wiederbelebung – falls erforderlich.
Rettung aus dem Fahrzeug – falls das Fahrzeug brennt oder ein Insasse wiederbelebt werden muss.
Wunden versorgen – Platzwunden, Schnittwunden.
Wenn der Kreislauf aufgrund des Schocks absackt – Füße hochlegen.
Wärme spenden – Unfallopfer kühlen schnell aus.
Psychische Betreuung – geben Sie dem Unfallopfer das Gefühl nicht allein zu sein.

4. Rettungsdienst wie Feuerwehr und Krankenwagen verständigen (falls erforderlich) Tel. 112

Bei verletzten oder eingeklemmten Personen.
Bei ausgelaufenen Flüssigkeiten (Öl, Treibstoff etc.).
Halten Sie sich an die W-Fragen: Was, Wann, Wo, Wer und Wie?
Warten Sie Rückfragen Ihres Gesprächspartners ab.

5. Polizei verständigen (falls erforderlich) Tel. 110

Bei Unfällen mit Personenschäden, d.h. Toten oder Verletzten.
Bei Unfällen mit höherem Sachschaden.
Bei Unfallflucht.
Bei Verdacht einer Straftat (Alkohol, Drogen etc.).
Bei unklarer Sachlage (Schuldfrage).
Wenn Personen beteiligt sind, die im Ausland wohnen.
Halten Sie sich an die W-Fragen Was – Wann – Wo – Wer und Wie.
Warten Sie Rückfragen Ihres Gesprächspartners ab.
Eine polizeiliche Unfallaufnahme ist nicht immer erforderlich! Kleinere Blechschäden mit klarer Sachlage können Sie ohne weiteres selbst regeln (Beweissicherung durchführen!).

6. Beweissicherung durchführen (Fotos, Skizzen, Notizen)

Verändern Sie Unfallspuren, Fahrzeuge etc. möglichst erst, wenn erforderliche Beweise gesichert sind (warten Sie bis die Polizei eintrifft oder führen Sie eine eigene Beweissicherung durch). Blockieren Sie jedoch nicht wegen einer Bagatelle den Verkehrsfluss
Fotografieren Sie die beschädigten Fahrzeuge (Gesamtaufnahmen und Detailfotos)
Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln (notfalls Kamera im Mobiltelefon verwenden)
Falls Sie keine Kamera zur Hand haben skizzieren Sie die Stellung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, den Straßenverlauf und die Beschilderung
Dokumentieren Sie Unfallspuren auf der Fahrbahn
Kreidemarkierungen sind für eine Beweissicherung von Vorteil (Fahrzeugstellungen, Radstellungen, sonstige Spuren)
Machen Sie sich zu folgenden Punkten Notizen:
Fahrbahnbeschaffenheit (eben, wellig, ansteigend, abfallend, nass, trocken, vereist, Fahrbahnschäden)
Sicht- und Witterungsverhältnisse (Sonne, Wind, Regen, Dunst, Nebel, Schnee, Dämmerung, war die Beleuchtung der Fahrzeuge eingeschaltet?)
Verkehrsführung (übersichtliche oder unübersichtliche Straßenführung, Beschilderung, Signalgebung, Fahrbahnmarkierungen)

7. Unfallbericht und Zeugen

Sehen Sie sich nach Zeugen um, notieren Sie Namen, Adressen und Telefonnummern. Es schadet auch nichts die Kennzeichen der Fahrzeuge in der direkten Unfallumgebung aufzunehmen (ggf. Fotos anfertigen). Zeugen können im Streitfall entscheidend sein!
Erstellen Sie mit den am Unfall Beteiligten Personen gemeinsam einen Unfallbericht der von allen Beteiligten unterschrieben wird. Ein unterschriebener Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis! Sollten Sie keinen Unfallbericht zur Hand haben, so erfassen Sie mindestens folgende Daten ((Unfallzeit, Unfallort, Unfallhergang, Skizze, Fahrer, Halter, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, Versicherungsdaten, ggf. Polizeibeamte und Dienststelle)

Was Sie sonst noch beachten sollten…

Bleiben Sie ruhig und sachlich. Versuchen Sie einen klaren Kopf beizubehalten.
Lassen Sie sich vom Unfallgegner nicht einschüchtern oder irgendetwas einreden.
Entfernen Sie sich nicht unerlaubt vom Unfallort
Unterschreiben Sie auch bei klarer Sachlage kein Schuldeingeständnis, Sie gefährden damit Ihren Versicherungsschutz.
Fertigen Sie einen Unfallbericht an, damit sind Sie stets auf der sicheren Seite.
Halten Sie sich direkt nach einem Unfallereignis mit Aussagen gegenüber der Polizei zurück. Verweisen Sie darauf, dass Sie Angaben zum Unfallhergang nachreichen. Aus Ihrem Schweigen können keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden.
Prüfen Sie das von den Polizeibeamten gefertigte Unfallprotokoll und lassen Sie Unstimmigkeiten korrigieren.
Notieren Sie für Rückfragen den Namen des ermittelnden Beamten und dessen Dienststelle.
Sie haben Zeit! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und treffen Sie keine spontanen Vereinbarungen! Unüberlegte Entscheidungen können schnell teuer werden. Informieren Sie sich in Ruhe über Ihre Rechte und Pflichten, holen Sie sich eine neutrale Einschätzung von einer Partei ein, die keine Eigeninteressen verfolgt (Sachverständigen, Rechtsanwälte)
Behalten Sie die Schadenabwicklung stets in Ihren Händen oder schalten Sie einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen ein.
Bewahren Sie sämtliche Belege, die im Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen, auf. Sie können damit Ihre Ansprüche belegen.