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TIPPS

Die einfallsreichen Tricks der Versicherungen

Vorweg zuerst einmal, die Versicherungen sparen jährlich dreistellige Millionenbeträge, indem sie die Beteiligten in sogenannte „billig Werkstätte“ vermitteln, die Stundenverrechnungssätze aus dem Unfallgutachten kürzen oder bestimmte Schadenspositionen wie zum Beispiel die Wertminderung im Schadengutachten nicht aufführen. Hierbei spielt es überhaupt keine Rolle, ob das Gutachten vom TÜV, der DEKRA, der GTÜ oder von einem unabhängigen Sachverständigenbüro erstellt wird, die Versicherung macht hier keinen Unterschied!

Es gibt jedoch einen Vorteil von lokalen Sachverständigenbüros gegenüber den großen Unternehmen wie die oben genannten, oder denen, die im Hintergrund von den Versicherungen geführt werden. In der Regel arbeiten die örtlichen Sachverständiger mit Fachanwälten (Verkehrsrecht) aus der Region zusammen, welches ein entscheidender Faktor ist, um die Interessen und die aufgeführten Kosten in einem Gutachten durchzusetzen.

Wie komplex das Thema eigentlich ist, sieht man an einem Urteil vom Oberlandesgericht in Frankfurt am Main.

Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Fachanwalts von vorneherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubare Entwicklung der Schadenpositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Fachanwalts abzuwickeln.

OLG Frankfurt a.M. 2.12.14, 22 U 171/13, Abruf-Nr. 143780

Zitat

Mache jetzt von deinem Recht gebrauch!

1. Das fürsorgliche Schreiben der gegnerischen Versicherung

Eigentlich sollten hier schon bei vielen die Alarmglocken läuten. Hand aufs Herz, glauben
Sie wirklich, dass die gegnerische Versicherung Ihnen das bezahlen wird, was Ihnen zusteht?
Denken Sie wirklich, dass der Gutachter der gegnerischen Versicherung Ihre Interessen vertritt?
Natürlich nicht, die Versicherung wird versuchen die Kosten zu halbieren und falls Sie jetzt den Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung akzeptiert haben, verzichten Sie auf sehr viel Geld. Bedenken Sie bitte, dass der Gutachter seinem Arbeitgeber bzw. seinem Kooperationspartner, also der Versicherung verpflichtet ist und nicht Ihnen. Der Sachverständige wird mit allen Mitteln die zu regulierenden Kosten so gering wie möglich halten. Überlegen Sie deshalb genau, ob Sie tatsächlich der gegnerischen Versicherung, die gesamte Abwicklung Ihres Schadenfalls überlassen möchten. Sie haben nach einem unverschuldeten Unfall das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl!

Lasse dich nicht von der Versicherung täuschen!

2. Die super günstigen Stundenverrechnungssätze der Vergleichswerkstätte

Eines der einfallsreichsten, aber auch wirksamsten Tricks der Versicherung ist das
Kürzen der Stundenverrechnungssätze aus einem Schadengutachten. Hier wird gerne auf eine
Vergleichswerkstatt verwiesen, wo die zu regulierenden Kosten deutlich günstiger ausfallen,
als wie die ursprünglich vom Gutachter festgelegten. Jedoch ist es möglich ohne großen Aufwand
herauszufinden, dass die Versicherung nicht selten die alten Stundenverrechnungssätze im System hinterlegt hat oder die besagte Werkstatt ein Vertragspartner mit Sonderkonditionen ist. Das heißt, dass für Sie als Endverbraucher die vereinbarten Konditionen zwischen der Werkstatt und der Versicherung überhaupt nicht gelten. Ab und an wird auch mal auf eine Vergleichswerkstatt in einer günstigeren Region verwiesen, wobei es nach eigener Erfahrung seitens der Versicherung kein Limit für die Entfernung gibt.

Ohne Fachanwalt und Sachverständiger gibt es keine gerechte Regulierung!

3. Das nichtexistierende Nachbesichtigungsrecht

Zuerst einmal, solch ein generelles Recht gibt es nicht, auch wenn die Versicherungen das
gerne behaupten. Oft wird das Argument vorgebracht, dass der Schaden aus dem Unfallgutachten nicht plausibel gewesen ist oder dass an dem Fahrzeug ein Vorschaden verschwiegen wurde. Falls letzteres wirklich der Fall sein sollte und ein Vorschaden zum Beispiel an der gleichen Stelle wie der aktuelle Schaden verschwiegen wurde, dann darf der Sachverständige der gegnerischen Versicherung kommen und den Schaden erneut begutachten bzw. die Versicherung kann das Gutachten ablehnen und eine Zahlung verweigern. Natürlich gibt es auch ein Dutzend anderer Fälle, wo die Versicherung ohne wirkliche Beweise behauptet, dass ein Vorschaden der Grund ist für die Verweigerung der Zahlung. Bei solch einem Szenario gilt immer, dass wenn der Versicherung etwas
unklar sein sollte, der Gutachter, welches das Schadengutachten erstellt hat, weitere
Informationen zur Verfügung stellt. Meistens genügt es, neue Schadenbilder oder alte
Reparaturrechnungen der Versicherung zukommen zu lassen. Ich möchte Sie an dieser Stelle
noch einmal darauf hinweisen, dass Sie bei solch einer Konstellation, ohne einen Fachanwalt und einen sachkundigen Gutachter, kaum eine Chance haben, den Schaden bezahlt zu bekommen.

Keine Versicherung verschenkt Geld!

4. Die unglaublich guten Restwertangebote

Tag täglich versenden die Versicherungen schreiben, wo darauf hingewiesen wird, dass Sie Ihr
Fahrzeug in einem Totalschadensfall nicht veräußern sollen. Es wird außerdem erwähnt, dass
falls das Angebot der Versicherung höher ausfällt als das Restwertangebot aus dem Kfz Gutachten,
Sie bei der Regulierung Kürzungen hinnehmen müssen. Der Trick dahinter ist, umso höher das Restwertangebot, umso weniger muss Ihnen die Versicherung am Ende bezahlen. Bei der Angebotseinholung durch die Versicherung auf Ihren dubiosen Restwertbörsen, ist es belanglos, ob das Gebot seriös oder ob es am Ende auch tatsächlich eingehalten wird. Nachdem Sie nämlich das Angebot der Versicherung akzeptiert haben, sind Sie auf sich alleine gestellt. Ihnen sollte hier klar sein, dass für Sie nur das Restwertangebot aus dem Gutachten zählt und nicht das, welches Ihnen die Versicherung vorlegt.

Die Zertifizierungslüge der Versicherung

5. Der TÜV bzw. DEKRA zertifizierte Sachverständige

Ein sehr probates Mittel, um die Schadenpostionen indirekt durch die Versicherung zu kürzen, sind sogenannte Prüfgutachten von unabhängigen Unternehmen wie zum Beispiel Carexpert, Eucon, Check-it, Controlexpert oder auch der DEKRA. Auf dem Schreiben der Versicherung wird nochmal deutlich und sichtbar vermerkt, dass die Sachverständiger TÜV bzw. DEKRA zertifiziert sind, dass soll natürlich nochmal untermauern wie kompetent die Person gewesen ist, die den Prüfbericht erstellt hat. Ich kann Ihnen mit 100 prozentiger Sicherheit sagen, dass mindestens die Hälfte aller Prüfungen nicht durch wie die im Schreiben angepriesenen Sachverständiger erstellt werden, sondern von Programmen automatisch oder von Sachbearbeitern manuell gekürzt sind. Damit solche Angelegenheiten auch ja nicht in die falschen Hände geraten, werden die meistens Prüfgutachten durch die oben als Beispiel genannten Kooperationspartner (es gibt noch viele andere)
oder den unzähligen Tochtergesellschaften der Versicherungen durchgeführt.
Um nochmal zu verdeutlichen, wie viel Millionen die Versicherung durch die Kürzungen sparen, sieht man an dem Artikel vom Stern.

In einem anderen Artikel, dieses Mal vom Focus, geht es darum, dass die Versicherungen die unabhängigen Unternehmen prozentual anhand der eingesparten Kosten bezahlen. Sprich umso höher die Kürzung ausfällt, desto mehr Geld gibt es für das jeweilige Unternehmen, welches den Prüfbericht erstellt hat. Nicht umsonst verweist die DEKRA in Ihren Prüfberichten explizit darauf hin, dass sie die Kürzung ″auftragsgemäß″ durchgeführt haben. Im Grunde genommen bedeutet es das, dass Gutachten eigentlich vor der Kürzung auch schon korrekt gewesen ist, aber eben im Auftrag der Versicherung an ein UNABHÄNGIGES Sachverständigenbüro zur Reduzierung der Kosten weitergereicht wurde. Wie die Unternehmen hierfür vorgehen, können Sie in dieser Ausgabe vom Focus lesen.

https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/kfz-versicherung/streichen-mit-system-recht_id_2524719.html

Wie Sie sich ja denken können, wird es hier ohne einen kompetenten Fachanwalt sehr unwahrscheinlich sein, die Kürzungen anzufechten. Ich kann daher jedem nur empfehlen, von Beginn an eine gute Kombination aus Sachverständiger und Fachanwalt zu konsultieren.

Leider haben in Deutschland weniger als 15 % der Beteiligten an einem Unfall, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Die Versicherungen wissen das natürlich und machen sich den Vorteil zunutze und lassen es immer wieder mal auf ein Gerichtsverfahren ankommen.
Viele der beteiligten verzichten dann auf die eigentlich ihm zu stehende Regulierung und akzeptieren die Kürzungen seitens der Versicherung.

Auf vielen Vergleichsportalen bekommt man heutzutage schon für weniger als 100 € im Jahr, eine ordentliche Rechtsschutzversicherung, welche sich spätestens nach dem ersten Rechtsstreit auszahlt.